Wahlarzt

„Um meinen Patienten ausreichend Zeit, eine flexible Terminvergabe und kurze Wartezeiten garantieren zu können, habe ich mich für die Tätigkeit als Wahlarzt entschieden.“ 

Als Wahlarzt habe ich keinen direkten Vertrag mit Krankenkassen- und Sozialversicherungen abgeschlossen. Daher werden die medizinischen Leistungen direkt mittels einer Privathonorarnote verrechnet. Bitte beachten Sie, dass von der Krankenkasse kein Kostenersatz geleistet werden kann, wenn im gleichen Abrechnungszeitraum auch ein Kassenvertragsarzt desselben Fachgebietes aufgesucht wurde. 

Die Krankenkasse erstattet Ihnen nach Einreichung der Honorarnote bis zu 80% des aktuellen Kassentarifes der betreffenden Leistung. Besteht eine private Zusatzversicherung kann die Erstattung je nach Versicherung bis zur Gänze gedeckt sein. Fragen zu den voraussichtlichen Kosten können Sie auch gerne im Rahmen der Terminvereinbarung klären.